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Hotel Söruper-Hof free ART place

CarmenFrey
Bahnhofstr. 21
24966 Sörup

 
Kontakt

Telefon: +49 4635 294772+49 4635 294772

Telefax: +49 4635 294774

E-Mail: info@soeruper-hof.de


Umsatzsteuer-ID

DE 345245255

 

Gerichtsstand Flensburg

 

Rechtliche Hinweise

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine

Geschäftsbedingungen für den

Hotelaufnahmevertrag der Firma

Hotel Söruper Hof free ART place

I. Geltungsbereich

1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für

Verträge über die mietweise Überlassung

von Hotelzimmern zur Beherbergung

sowie alle für den Kunden erbrachten

weiteren Leistungen und Lieferungen des

Hotels (nachfolgend „Hotel“ genannt).

2.Die Unter- oder Weitervermietung der

überlassenen Zimmer sowie deren

Nutzung zu anderen als

Beherbergungszwecken bedürfen der

vorherigen Zustimmung des Hotels in

Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2

BGB abbedungen wird.

3.Geschäftsbedingungen des Kunden

finden nur Anwendung, wenn dies vorher

ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

4.Kunde im Sinne dieser

Geschäftsbedingungen sind sowohl

Verbraucher als auch Unternehmer im

Sinne von §§ 13, 14 BGB.

II. Vertragsabschluss, -partner;

Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme

des Antrags des Kunden durch das Hotel

zustande. Macht das Hotel dem Kunden

ein verbindliches Angebot, kommt der

Vertrag durch die Annahme des

Hotelangebotes durch den Kunden

zustande. In beiden Fällen steht es dem

Hotel frei, die Zimmerbuchung in Textform

zu bestätigen

2.Vertragspartner sind das Hotel und der

Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden

bestellt,haftet der Kunde dem Hotel

gegenüber zusammen mit dem Dritten als

Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen

aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern

dem Hotel eine entsprechende Erklärung

des Dritten vorliegt.

3. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des

Dritten gegen das Hotel verjähren in einem

Sinne von § 199 Abs. 1 BGB.

Schadensersatzansprüche gegen das

Hotel verjähren kenntnisunabhängig

spätestens in 5 Jahren. Diese

Verj.hrungsverkürzungen gelten nicht bei

Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung

des Hotels beruhen sowie bei dem Hotel

zurechenbaren Körper- und

Gesundheitsschäden oder bei dem Hotel

zurechenbaren Verlust des Lebens.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen,

Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom

Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten

und die vereinbarten Leistungen zu

erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die

Zimmerüberlassung und die von ihm in

Anspruch genommenen weiteren

Leistungen geltenden bzw. vereinbarten

Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch

für vom Kunden veranlasste Leistungen

und Auslagen des Hotels an Dritte. Die

vereinbarten Preise schließen die jeweilige

gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu

einer vom Kunden gewünschten

nachträglichen Verringerung der Anzahl

der gebuchten Zimmer, der Leistung des

Hotels oder der Aufenthaltsdauer des

Kunden davon abhängig machen, dass

sich der Preis für die Zimmer oder für die

sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

4. Rechnungen des Hotels ohne

Fälligkeitsdatum sind binnen 7

Kalendertagen ab Zugang der Rechnung

ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist

berechtigt, aufgelaufene Forderungen

jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche

Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug

ist das Hotel berechtigt, die jeweils

geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in

Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw.

bei Rechtsgeschäften, an denen ein

Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5

Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

zu verlangen. Zudem kann das Hotel im

Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,-

€ pro Mahnschreiben geltend machen.

Dem Hotel bleiben der Nachweis und die

Geltendmachung eines höheren Schadens

vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei

Vertragsschluss oder danach unter

Berücksichtigung der rechtlichen

Bestimmungen für Pauschalreisen eine

angemessene Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung zu verlangen. Die

Höhe der Vorauszahlung und die

Zahlungstermine können im Vertrag in

Textform vereinbart werden.

6. In begründeten Fällen, z. B. bei

Zahlungsrückstand des Kunden oder

Erweiterung des Vertragsumfanges, ist

das Hotel berechtigt, auch nach

Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender

Ziffer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag

vereinbarten Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung bis zur vollen

vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7.Der Kunde kann nur mit einer

unstreitigen oder rechtskräftigen

Forderung gegenüber einer Forderung des

Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung,

Stornierung) /

Nichtinanspruchnahme der

Leistungen des Hotels (No Show)

1. Das Hotel räumt dem Kunden ein

jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei

gelten folgende Bestimmungen:

a) Falls der Kunde eine Buchung ohne

Änderungs- oder Stornierungsmöglichkeit

gewählt hat und im Moment der

Reservierung akzeptiert hat, dass der volle

Preis des Aufenthaltes (von der

Kreditkarte) abgezogen wird, ist dieser

Betrag nicht rückerstattbar.

b) Im Falle des Rücktritts des Kunden von

der Buchung hat das Hotel Anspruch auf

angemessene Entschädigung. Das Hotel

hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt

einer konkret berechneten Entschädigung

eine Rücktrittspauschale geltend zu

machen.

Die Rücktrittspauschale beträgt 60 % des

vertraglich vereinbarten Preises für

Übernachtungen mit oder ohne Frühstück,

für Übernachtungen mit Halbpension

sowie für Übernachtungen mit

Vollpensionsarrangements. Dem Gast

steht der Nachweis frei, dass dem Hotel

kein Schaden entstanden ist oder der dem

Hotel entstandene Schaden niedriger als

die geforderte Entschädigungspauschale

ist.

c) Der Abzug ersparter Aufwendungen ist

in obiger Regelung berücksichtigt. Dem

Kunden steht der Nachweis frei, dass der

oben genannte Anspruch nicht oder nicht

in der geltend gemachten Höhe

entstanden ist. d) Sofern das Hotel die

Entschädigung konkret berechnet, beträgt

die Höhe der Entschädigung maximal die

Höhe des vertraglich vereinbarten Preises

für die von dem Hotel zu erbringende

Leistung unter Abzug des Wertes der von

dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie

dessen, was das Hotel durch anderweitige

Verwendungen der Hotelleistungen

erwirbt.

2. Die vorstehenden Regelungen über die

Entschädigung gelten entsprechend, wenn

der Gast das gebuchte Zimmer oder die

gebuchten Leistungen, ohne dies

rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch

nimmt (No Show). 3. Hat das Hotel dem

Gast im Vertrag eine Option eingeräumt,

innerhalb einer bestimmten Frist ohne

weitere Rechtsfolgen vom Vertrag

zurückzutreten, hat das Hotel keinen

Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich

für die Rechtzeitigkeit der

Rücktrittserkl.rung ist deren Zugang beim

Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt in

Textform erklären.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht

des Kunden innerhalb einer bestimmten

Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das

Hotel in diesem Zeitraum seinerseits

ebenfalls berechtigt, vom Vertrag

kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen

anderer Kunden nach den vertraglich

gebuchten Zimmern vorliegen und der

Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein

Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte oder gemäß III.

Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung auch

nach Verstreichen

einer vom Hotel gesetzten angemessenen

Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel

ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag

berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus

sachlich gerechtfertigtem Grund vom

Vertrag außerordentlich zurückzutreten,

insbesondere falls · höhere Gewalt oder

andere vom Hotel nicht zu vertretende

Umstände die Erfüllung des Vertrags

unmöglich machen; · Zimmer unter

irreführender oder falscher Angabe

wesentlicher Tatsachen (z. B. in der

Person des Kunden oder des Zwecks)

gebucht werden; · das Hotel begründeten

Anlass zu der Annahme hat, dass die

Inanspruchnahme der Hotelleistung den

reibungslosen Geschäftsbetrieb, die

Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in

der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne

dass dies dem Herrschafts- bzw.

Organisationsbereich des Hotels

zuzurechnen ist; · ein Verstoß gegen I.

Ziffer 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels

entsteht kein Anspruch des Kunden auf

Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe

und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf

die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden

frühestens ab 16.00 Uhr des vereinbarten

Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte

Appartements stehen dem Kunden

frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten

Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde

hat keinen Anspruch auf eine frühere

Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die

Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00

Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die

Landhäuser/Appartements sind am

vereinbarten Abreisetag dem Hotel

spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu

stellen. Danach kann das Hotel im Falle

einer verspäteten Räumung des Zimmers/

Appartements für dessen

vertragsüberschreitende Nutzung bis

18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen

Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab

18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche

Ansprüche des Kunden werden hierdurch

nicht begründet. Ihm steht es frei,

nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder

ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf

Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber

hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis

und die Geltendmachung eines höheren

Schadens vorbehalten.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines

ordentlichen Kaufmanns für seine

Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das

Hotel haftet grundsätzlich für alle

gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche

nur bei vorsätzlichem oder grob

fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise

haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit

bei Schäden, die auf der Verletzung

essentieller Vertragspflichten beruhen,

oder aufgrund der Verletzung von Leben,

Körper oder Gesundheit. Bei Schäden, die

auf der Verletzung essentieller

Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung

auf den vorhersehbaren vertragstypischen

Schaden beschränkt. Eine Haftung des

Hotels für Folgeschäden oder mittelbare

Schäden ist ausgeschlossen.

Haftungsausschlüsse und -

beschränkungen gelten in gleicher Weise

für einen gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder

Mängel an den Leistungen des Hotels

auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder

auf unverzügliche Rüge des Kunden

bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der

Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare

beizutragen, um die Störung zu beheben

und einen möglichen Schaden gering zu

halten, sowie alle Störungen bzw.

Schäden dem Hotel unverzüglich

mitzuteilen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das

Hotel gegenüber dem Kunden nach den

gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff.

BGB höchstens bis zu dem Betrag von

3.500,- €. Für Geld, Wertpapiere und

Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,-

€ der Betrag von 800,- €. Eine

Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe

wird grundsätzlich empfohlen.

Für eine weitergehende Haftung des

Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis

5. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf

dem"Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt

wird, kommt dadurch kein

Verwahrungsvertrag zustande. Bei

Abhandenkommen oder Beschädigungen

auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder

rangierter Kraftfahrzeuge und deren

Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens

des Hotels. Dies gilt auch für

Erfüllungsgehilfen des Hotels.

Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 5 gilt

entsprechend. 4. Weckaufträge werden

vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Nachrichten, Post und Warensendungen

für die Kunden werden ebenfalls mit

größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel

übernimmt die Zustellung und

Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie –

auf Wunsch – gegen Entgelt die

Nachsendung derselben. Vorstehende

Ziffer 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des

Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

Geschäftsbedingungen für die

Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen

durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz

des jeweiligen Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch

für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist

im kaufmännischen Verkehr Flensburg.

Sofern ein Vertragspartner die

Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO

erfüllt und keinen allgemeinen

Gerichtsstand im Inland hat, gilt als

Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser

allgemeinen Geschäftsbedingungen für die

Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig

sein oder werden, so wird dadurch die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

nicht berührt. Im Übrigen gelten die

gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 2021

Streitbeilegung

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Inh. Carmen Frey

Bahnhofstr. 21

24966 Sörup

 

 
 

 

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