Hotel Söruper-Hof free ART place
CarmenFrey
Bahnhofstr. 21
24966 Sörup
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Umsatzsteuer-ID
DE 345245255
Gerichtsstand Flensburg
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den
Hotelaufnahmevertrag der Firma
Hotel Söruper Hof free ART place
I. Geltungsbereich
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für
Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung
sowie alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des
Hotels (nachfolgend „Hotel“ genannt).
2.Die Unter- oder Weitervermietung der
überlassenen Zimmer sowie deren
Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Hotels in
Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2
BGB abbedungen wird.
3.Geschäftsbedingungen des Kunden
finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
4.Kunde im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind sowohl
Verbraucher als auch Unternehmer im
Sinne von §§ 13, 14 BGB.
II. Vertragsabschluss, -partner;
Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Macht das Hotel dem Kunden
ein verbindliches Angebot, kommt der
Vertrag durch die Annahme des
Hotelangebotes durch den Kunden
zustande. In beiden Fällen steht es dem
Hotel frei, die Zimmerbuchung in Textform
zu bestätigen
2.Vertragspartner sind das Hotel und der
Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden
bestellt,haftet der Kunde dem Hotel
gegenüber zusammen mit dem Dritten als
Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern
dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche des Kunden bzw. des
Dritten gegen das Hotel verjähren in einem
Sinne von § 199 Abs. 1 BGB.
Schadensersatzansprüche gegen das
Hotel verjähren kenntnisunabhängig
spätestens in 5 Jahren. Diese
Verj.hrungsverkürzungen gelten nicht bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen sowie bei dem Hotel
zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei dem Hotel
zurechenbaren Verlust des Lebens.
III. Leistungen, Preise, Zahlungen,
Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom
Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu
erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch
für vom Kunden veranlasste Leistungen
und Auslagen des Hotels an Dritte. Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige
gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Das Hotel kann seine Zustimmung zu
einer vom Kunden gewünschten
nachträglichen Verringerung der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des
Hotels oder der Aufenthaltsdauer des
Kunden davon abhängig machen, dass
sich der Preis für die Zimmer oder für die
sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
4. Rechnungen des Hotels ohne
Fälligkeitsdatum sind binnen 7
Kalendertagen ab Zugang der Rechnung
ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist
berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug
ist das Hotel berechtigt, die jeweils
geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in
Höhe von derzeit 8 Prozentpunkten bzw.
bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
zu verlangen. Zudem kann das Hotel im
Verzugsfalle eine Gebühr in Höhe von 5,-
€ pro Mahnschreiben geltend machen.
Dem Hotel bleiben der Nachweis und die
Geltendmachung eines höheren Schadens
vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei
Vertragsschluss oder danach unter
Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen eine
angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag in
Textform vereinbart werden.
6. In begründeten Fällen, z. B. bei
Zahlungsrückstand des Kunden oder
Erweiterung des Vertragsumfanges, ist
das Hotel berechtigt, auch nach
Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Ziffer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag
vereinbarten Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7.Der Kunde kann nur mit einer
unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung,
Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der
Leistungen des Hotels (No Show)
1. Das Hotel räumt dem Kunden ein
jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei
gelten folgende Bestimmungen:
a) Falls der Kunde eine Buchung ohne
Änderungs- oder Stornierungsmöglichkeit
gewählt hat und im Moment der
Reservierung akzeptiert hat, dass der volle
Preis des Aufenthaltes (von der
Kreditkarte) abgezogen wird, ist dieser
Betrag nicht rückerstattbar.
b) Im Falle des Rücktritts des Kunden von
der Buchung hat das Hotel Anspruch auf
angemessene Entschädigung. Das Hotel
hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt
einer konkret berechneten Entschädigung
eine Rücktrittspauschale geltend zu
machen.
Die Rücktrittspauschale beträgt 60 % des
vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtungen mit oder ohne Frühstück,
für Übernachtungen mit Halbpension
sowie für Übernachtungen mit
Vollpensionsarrangements. Dem Gast
steht der Nachweis frei, dass dem Hotel
kein Schaden entstanden ist oder der dem
Hotel entstandene Schaden niedriger als
die geforderte Entschädigungspauschale
ist.
c) Der Abzug ersparter Aufwendungen ist
in obiger Regelung berücksichtigt. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass der
oben genannte Anspruch nicht oder nicht
in der geltend gemachten Höhe
entstanden ist. d) Sofern das Hotel die
Entschädigung konkret berechnet, beträgt
die Höhe der Entschädigung maximal die
Höhe des vertraglich vereinbarten Preises
für die von dem Hotel zu erbringende
Leistung unter Abzug des Wertes der von
dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie
dessen, was das Hotel durch anderweitige
Verwendungen der Hotelleistungen
erwirbt.
2. Die vorstehenden Regelungen über die
Entschädigung gelten entsprechend, wenn
der Gast das gebuchte Zimmer oder die
gebuchten Leistungen, ohne dies
rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch
nimmt (No Show). 3. Hat das Hotel dem
Gast im Vertrag eine Option eingeräumt,
innerhalb einer bestimmten Frist ohne
weitere Rechtsfolgen vom Vertrag
zurückzutreten, hat das Hotel keinen
Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich
für die Rechtzeitigkeit der
Rücktrittserkl.rung ist deren Zugang beim
Hotel. Der Kunde muss den Rücktritt in
Textform erklären.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht
des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das
Hotel in diesem Zeitraum seinerseits
ebenfalls berechtigt, vom Vertrag
kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß III.
Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung auch
nach Verstreichen
einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus
sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere falls · höhere Gewalt oder
andere vom Hotel nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrags
unmöglich machen; · Zimmer unter
irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen (z. B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks)
gebucht werden; · das Hotel begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne
dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist; · ein Verstoß gegen I.
Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels
entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe
und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf
die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden
frühestens ab 16.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Gebuchte
Appartements stehen dem Kunden
frühestens ab 17.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf eine frühere
Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die
Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die
Landhäuser/Appartements sind am
vereinbarten Abreisetag dem Hotel
spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu
stellen. Danach kann das Hotel im Falle
einer verspäteten Räumung des Zimmers/
Appartements für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis
18.00 Uhr 50 % des aktuell gültigen
Tageslogispreises in Rechnung stellen, ab
18.00 Uhr sodann 100 %. Vertragliche
Ansprüche des Kunden werden hierdurch
nicht begründet. Ihm steht es frei,
nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder
ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf
Nutzungsentgelt entstanden ist. Darüber
hinaus bleiben dem Hotel der Nachweis
und die Geltendmachung eines höheren
Schadens vorbehalten.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Das
Hotel haftet grundsätzlich für alle
gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche
nur bei vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten. Ausnahmsweise
haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit
bei Schäden, die auf der Verletzung
essentieller Vertragspflichten beruhen,
oder aufgrund der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit. Bei Schäden, die
auf der Verletzung essentieller
Vertragspflichten beruhen, ist die Haftung
auf den vorhersehbaren vertragstypischen
Schaden beschränkt. Eine Haftung des
Hotels für Folgeschäden oder mittelbare
Schäden ist ausgeschlossen.
Haftungsausschlüsse und -
beschränkungen gelten in gleicher Weise
für einen gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Sollten Störungen oder
Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder
auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der
Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben
und einen möglichen Schaden gering zu
halten, sowie alle Störungen bzw.
Schäden dem Hotel unverzüglich
mitzuteilen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das
Hotel gegenüber dem Kunden nach den
gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff.
BGB höchstens bis zu dem Betrag von
3.500,- €. Für Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,-
€ der Betrag von 800,- €. Eine
Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe
wird grundsätzlich empfohlen.
Für eine weitergehende Haftung des
Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis
5. 3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf
dem"Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt
wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigungen
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens
des Hotels. Dies gilt auch für
Erfüllungsgehilfen des Hotels.
Vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 5 gilt
entsprechend. 4. Weckaufträge werden
vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen
für die Kunden werden ebenfalls mit
größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung und
Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie –
auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehende
Ziffer 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme sollen in Textform erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz
des jeweiligen Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch
für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist
im kaufmännischen Verkehr Flensburg.
Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 2021
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Hotel Söruper Hof free ART place
Inh. Carmen Frey
Bahnhofstr. 21
24966 Sörup